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Was ist ein Erstmusterprüfbericht (EMPB)?
Was ist ein Erstmusterprüfbericht (EMPB) und wann findet dieser Anwendung? Wir geben Ihnen einen Überblick über dieses unverzichtbare Werkzeug des Bemusterungsprozesses.
Branchenübergreifend findet der Erstmusterprüfbericht Anwendung, daher ist es wichtig zu wissen, auf was zu achten ist und was bei dem EMPB enthalten sein muss. Wir zeigen Ihnen dies im folgenden gern auf!
Worum geht es bei einem Erstmusterprüfbericht?
Bevor eine Baugruppe oder einzelne Komponenten in die Serienproduktion gehen können, wird oft vorab ein EMPB verlangt. Anlass dafür kann ein Neudesign oder Redesign sein. Für diesen Erstmusterprüfbericht werden Muster-Bauteile unter Realbedingungen (heißt unter den gleichen Umständen gefertigt unter welchen auch die Serienfertigung laufen würde) hergestellt und geprüft mit dem Ziel für die Serienfertigung eine Prozesssicherheit zu gewährleisten bzw. zu prüfen ob diese überhaupt hergestellt werden kann. Diese Sicherheit ergibt sich aus den geprüften Teilen, welche dann in dem Erstmusterprüfbericht vermerkt werden und dem Kunden übermittelt wird. Grundsätzlich kann ein EMPB als Vereinbarung zwischen Lieferant und Kunde gesehen werden, somit können Erstmusterprüfberichte in ihrer Komplexität unterschiedlich ausfallen.
Was muss in einem Erstmusterprüfbericht aufgeführt werden?
Die wichtigsten Anforderungen an die Qualität des Bauteils, sowie die nötigen Prüfungen werden zusammengefasst. Ein EMPB enthält eine Reihe an Standardprüfungen, sowie (wenn gefordert) mit dem Kunden spezifisch vereinbarte Prüfungen. Die Musterserie wird dann einer Soll-, Ist-Prüfung unterzogen und in dem Erstmusterprüfbericht vermerkt. Somit kann der Lieferant nachweisen, dass die Teile den Qualitätsanforderungen des Kunden entsprechen.
Wie geht es nach der Übermittlung an den Kunden weiter?
Nachdem der EMPB beim Hersteller fertig gestellt worden ist, wird dieser an den Kunden weiter gegeben. Der Kunde prüft diesen auf Richtig- und Vollständigkeit ab und gibt dem Hersteller dann die Freigabe. Nach Erhalt der Freigabe kann der Hersteller mit der Serienproduktion beginnen. Für Erstmusterprüfberichte besteht eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
Gern stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung, melden Sie sich gern bei uns telefonisch oder per Mail.