Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, sind Unternehmen verpflichtet, betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen.

Sind in einem Betrieb zwischen zwei und 20 Beschäftigte anwesend, muss ein Ersthelfer anwesend sein – völlig unabhängig von Branche oder Tätigkeitsfeld. Bei mehr als 20 Anwesenden benötigt man in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mind. 5% – in sonstigen Betrieben 10%, die als Ersthelfer vor Ort sind. Natürlich ist das Verletzungsrisiko unterschiedlich, so dass Unfälle auf Baustellen und in Lägern wahrscheinlicher als im Büro sind. Zudem muss berücksichtigt werden, dass auch der Ersthelfer mal krank sein kann oder Urlaub hat, wodurch ein gewisser „Puffer“ empfehlenswert ist. Darüber hinaus sind kurze Wege sinnvoll, da es um Minuten gehen kann. Wir achten darauf, dass auf jedem Stockwerk ausreichend Personal geschult ist.

Was mancher Mitarbeiter evtl. nicht weiß…

Alle Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, sich zum Ersthelfer ausbilden zu lassen und sich anschließend als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“. Im Rahmen ihrer sogenannten Unterstützungspflicht dürfen Arbeitnehmer die entsprechenden Maßnahmen nicht ablehnen.

Würde bei einer Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft auffallen, dass nicht genügend Ersthelfer im Betrieb zur Verfügung stehen, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000,- EUR.

Bei Korrodin gibt es – zum Glück – genug Freiwillige, so dass diese Karte bisher noch nicht ausgespielt werden musste.

Der 11.04.2024 stand bei Korrodin im Zeichen der Ersten Hilfe.

Der betriebliche Erste-Hilfe-Kurs zählt, laut Arbeitszeitgesetz, zur Arbeitszeit – selbst wenn der Kurs am Wochenende stattfindet. Dort unterscheidet man nicht zwischen Tagen unter der Woche und dem Wochenende.

Ersthelfer dürfen im Notfall erste Maßnahmen ergreifen, um eine verletzte Person zu versorgen, jedoch sind sie keine medizinisch geschulten Fachleute. Medikamente zu geben oder Maßnahmen durchzuführen, die medizinisches Fachwissen erfordern, ist ihnen daher untersagt.

Von der Berufsgenossenschaft werden zwei Kursarten bezahlt:

  • Grundausbildung
  • notwendige Fortbildung (alle zwei Jahre)

Im Vorfeld wurde Kontakt zu den Maltesern aufgenommen. Die räumliche Nähe zur Hafenstraße 49 hätte es zwar erlaubt hinzufahren, aber eine Inhouse-Schulung ist allen Teilnehmern bekanntlich die liebste Lösung.

Der Besprechungsraum im 1. OG (Verwaltung) wurde hergerichtet, so dass genug Platz für praktische Übungen gegeben war.

In der Regel sieht man in der Ersthelferschulung immer die gleichen Nasen.
Diesmal konnte jedoch eine erfreuliche Verjüngung verzeichnet werden, da sich diverse Auszubildende für diese Tätigkeit gemeldet haben.

Die sieben „alteingesessenen“ betrieblichen Ersthelfer mussten turnusgemäß ihr Wissen auffrischen und die vier „neuen“ Leute sollten sich das Grundwissen, welches für dieses Amt notwendig ist, aneignen.

Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung (inkl. Defibrilator)
  • zahlreiche praktische Übungen (inkl. Abnehmen des Helms)

Die Schulungsleiterin war diesmal eine erfahrene Sanitäterin, die viel Praxiswissen mitbrachte. Es gab keinen typischen Frontalunterricht mit endlosen, langweiligen PowerPoint-Folien. Sie vermittelte den Inhalt sehr anschaulich und mit unheimlich viel Humor (siehe Bilder), so dass keine Sekunde Monotonie aufkam. Alle Beteiligten waren permanent bei der Sache. In Zweier- bzw. Dreierteams wurde immer wieder fleißig geübt. Selbst die „alten Ersthelfer-Hasen“ haben gestaunt, da es inzwischen Neuerungen gab.

Nach dem Kurs waren sich alle Beteiligten einig, „Wir machen wieder mit!“.